A. Zulässigkeit
I. Verwaltungsrechtsweg
1. Spezialzuweisung zum VerwG
2. Generalklausel…
Schema zum possessorischen Anspruch aus § 862 BGB
I. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht
Verbotene Eigenmacht übt derjenige aus, der dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet.
II. Anspruchssteller ist Besitzer
III. Anspruchsgegner ist Störer
IV. Kein Ausschluss nach § 862 II BGB
V. Kein Erlöschen nach § 864 BGB
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