Schema zum Herausgabeanspruch des Erben, § 2018 BGB

I. Anspruchsteller ist Erbe

II. Anspruchsgegner ist Erbschaftsbesitzer

III. Etwas aus Erbschaft erlangt

IV. Aufgrund eines dem Anspruchsgegner in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts

V. Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten

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