Schema zum Bauvorbescheid (Bebauungsgenehmigung ist Unterfall)
I. Rechtsgrundlage, § 77 BauO
II. Erläuterung
Verbindliche und vorgezogene Entscheidung über Teilfragen der späteren Baugenehmigung
II. Zweck eines Bauvorbescheids
Einfacheres und günstigeres Verfahren, damit bessere Planmöglichkeit für Bauherrn
III. Rechtsfolge
gebundene Entscheidung
aber: kein Recht zum Bauen ( siehe Teilbaugenehmigung)
Streitig ist die Bindung des Vorbescheids:
e.A.: Zusage iSd § 38 VwVfG
h.M.: feststellender VA, Arg. Sinn und Zweck des Bauvorbescheids
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