I. Anfechtungsgrund
1. Arglistige Täuschung § 123 I 1. Var BGB
Die arglistige Täuschung ist…
Schema zum Aufopferungsanspruch
I. Rechtsgrundlage
Gewohnheitsrecht oder §§ 74, 75 EinlPrALR
II. Beeinträchtigung einer vermögenswerten Rechtsposition iSv Art. 2 II GG
Unmittelbar durch hoheitliche Maßnahme, die gemeinwohlorientiert ist
III. Sonderopfer
Wird hier indiziert
IV. Subsidiarität
V. Mitverschulden nach § 254 BGB analog
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