Schema zum Anspruch auf Nacherfüllung aus §§ 327i Nr.1, 327 I BGB - Digitale Produkte - Gewährleistungsrecht
I. Verbrauchervertrag über digitale Produkte, §§ 310 III, 327 I, II BGB (Anwendungsbereich)
1. Verkäufer = Unternehmer, § 14 BGB
2. Käufer = Verbraucher, § 13 BGB
3. Vorliegen eines digitalen Produkts gem. § 327 I BGB (auf das Kaufrecht keine Anwendung findet)
Ggf. Abgrenzung zum Kaufrecht nötig!
II. Mangelhaftes digitales Produkt, § 327e BGB
1. Abweichung von den subjektiven Anforderungen, § 327e II BGB
2. Abweichung von den objektiven Anforderungen, § 327e III BGB
3. Abweichung von den Anforderungen an die Integration, § 327e IV BGB
4. Rechtsmangel, § 327g BGB
III. Zur maßgeblichen Zeit, § 327b BGB
Gem. § 327e I 2 BGB: Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b BGB
Beachte Beweislastumkehr in § 327k BGB
IV. Nacherfüllungsverlangen, § 327l I 1 BGB
Fristsetzung durch Verbraucher nicht erforderlich, § 327l I 2 BGB
V. Bei Anhaltspunkten im Sachverhalt: Unmöglichkeit der Nacherfüllung, § 327l II 1 BGB
VI. Keine Verjährung, § 327j BGB
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