Schema zur Beschwerde, §§ 304 ff StPO

1. Arten der Beschwerde

a) einfache Beschwerde

§ 304 StPO keine Frist

b) sofortige Beschwerde, § 311 StPO

§ 311 Wochenfrist; nur wenn gesetzlich angeordnet §§ 28 II 1, 210 II, 322 II StPO

c) weitere Beschwerde, § 310 StPO

2. Schema

a) Statthaftigkeit

Beschlüsse und Verfügungen des Gerichts des ersten

Rechtszuges oder der Berufungsinstanz, § 304; Einschränkung § 305 StPO

b) Rechtsmittelberechtigung

aa) § 296 ff StPO

bb) Beschwer

cc) Kein Verzicht, keine Rücknahme

c) Ordnungsgemäße Einlegung

aa) § 306: "iudex a quo“

bb) Frist

(-) einfache Beschwerde

(+) Wochenfrist § 311 II StPO bei sofortiger Beschwerde

cc) Form: § 306 I schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle

d) Ordnungsgemäße Begründung

Bei Beschwerde nicht erforderlich

3. Entscheidungsmöglichkeiten

Zulässigkeit (-) " Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen"

Zulässigkeit/Begründetheit (+) Beschwerdegericht entscheidet in der Sache § 309 StPO

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