Schema zur Beschwerde, §§ 304 ff StPO
1. Arten der Beschwerde
a) einfache Beschwerde
§ 304 StPO keine Frist
b) sofortige Beschwerde, § 311 StPO
§ 311 Wochenfrist; nur wenn gesetzlich angeordnet §§ 28 II 1, 210 II, 322 II StPO
c) weitere Beschwerde, § 310 StPO
2. Schema
a) Statthaftigkeit
Beschlüsse und Verfügungen des Gerichts des ersten
Rechtszuges oder der Berufungsinstanz, § 304; Einschränkung § 305 StPO
b) Rechtsmittelberechtigung
aa) § 296 ff StPO
bb) Beschwer
cc) Kein Verzicht, keine Rücknahme
c) Ordnungsgemäße Einlegung
aa) § 306: "iudex a quo“
bb) Frist
(-) einfache Beschwerde
(+) Wochenfrist § 311 II StPO bei sofortiger Beschwerde
cc) Form: § 306 I schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
d) Ordnungsgemäße Begründung
Bei Beschwerde nicht erforderlich
3. Entscheidungsmöglichkeiten
Zulässigkeit (-) " Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen"
Zulässigkeit/Begründetheit (+) Beschwerdegericht entscheidet in der Sache § 309 StPO
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