I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Täuschung
Einwirkung auf das Vorstellungsbild…
Schema zum Verwendungsersatzanspruch des gutgläubigen/unverklagten Besitzers für nützliche Verwendungen, § 996 BGB
I. Vindikationslage im Zeitpunkt der Verwendung
Verwendungen sind freiwillige Vermögensopfer, die der Sache zugutekommen
II. Gutgläubigkeit/Nicht verklagt im Zeitpunkt der Verwendung
III. Nützliche Verwendung
IV. Werterhöhung
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