Schema zur falschen Versicherung an Eides statt, § 156 StGB

Geschütztes Rechtsgut: Staatliche Rechtspflege

Merke: Die Aussagedelikte sind abstrakte Gefährdungsdelikte, d.h. bereits die bloße Falschaussage ist unter Strafe gestellt

I. Tatbestandsmäßigkeit

1. Objektiver Tatbestand

a) Tathandlungen

Versicherung an Eides Statt ist jede selbstständige Beteuerung der Richtigkeit von Angaben, die allerdings eine Bekräftigung „an Eides Statt“ oder eine gleichbedeutende Formulierung enthalten muss.

aa) Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt, § 156 Alt. 1 StGB

Abgegeben wurde die Versicherung, wenn sie der Behörde zugänglich gemacht wurde.

Die Falschheit bezieht sich auf die versicherten Angaben.

bb) Falschaussage unter Berufung auf eine Versicherung an Eides Statt, § 156 Alt. 2 StGB

b) Zuständige Behörde, § 11 Nr. 7 StGB

2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

Eventualvorsatz ausreichend.

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Strafzumessung

§ 158 StGB

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