Die Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender, gleichartiger und…
Schema zum Herausgabeanspruch des Geschäftsführers, §§ 677, 684 S. 1, 818 ff. BGB
I. Voraussetzungen § 677 BGB
1. Geschäftsführung
2. Fremdes Geschäfts
3. Fremdgeschäftsführungswille
4. Ohne Auftrag
II. Voraussetzungen § 684 S. BGB
Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 683 S. 1 BGB
III. Rechtsfolge: Herausgabeanspruch nach den §§ 818 ff. BGB
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