Schema zum Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung bei der Hypothek, § 1147 BGB

I. Anspruchsteller = Inhaber der Hypothek

1. Dingliche Einigung §§ 873 I, 1113 I BGB

2. Bestehen der zu sichernden Forderung

3. Eintragung der Hypothek im Grundbuch

4. Briefübergabe (bei Briefhypothek)

5. Einigsein

6. Berechtigung des Verfügenden

Gutgläubiger Erwerb nach § 892 BGB möglich

II. Anspruchsgegner = Eigentümer

III. Durchsetzbarkeit

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