Dabei handelt der Geschäftsführer ein fremdes Geschäft als das eines anderen
I. Geschäftsbesorgung…
Schema zum Herausgabeanspruch bei Sitten-/Gesetzesverstoß, § 817 S. 1 BGB
I. Etwas erlangt
II. Durch Leistung des Anspruchstellers
III. Ohne Rechtsgrund
Gesetzes- oder Sittenverstoß des Empfängers (Verstoß gegen §§ 134, 138 BGB)
IV. Kein Ausschluss nach § 817 S. 2 BGB
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