Schema zum Herausgabeanspruch des Geschäftsführers, §§ 677, 684 S. 1, 818 ff. BGB

I. Voraussetzungen § 677 BGB

1. Geschäftsführung

2. Fremdes Geschäfts

3. Fremdgeschäftsführungswille

4. Ohne Auftrag

II. Voraussetzungen § 684 S. BGB

Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 683 S. 1 BGB

III. Rechtsfolge: Herausgabeanspruch nach den §§ 818 ff. BGB

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