Schema zum Entschädigungsanspruch des Unternehmers bei unterlassener Mitwirkung des Bestellers, § 642 I BGB

I. Mitwirkungshandlung des Bestellers

Zur Herstellung des Werkes muss eine Mitwirkungshandlung des Bestellers erforderlich sein

II. Annahmeverzug des Bestellers

Besteller muss durch Unterlassen der Mitwirkungshandlung in Annahmeverzug gekommen sein

III. Rechtsfolge

Entschädigungsanspruch des Unternehmers (Höhe der angemessenen Entschädigung steht im Ermessen des Gerichts, die §§ 249 ff. BGB sind nicht anwendbar)

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