I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Objekt: Ein anderer Mensch
b) Handlung: Eingriff…
Schema zum Entschädigungsanspruch des Unternehmers bei unterlassener Mitwirkung des Bestellers, § 642 I BGB
I. Mitwirkungshandlung des Bestellers
Zur Herstellung des Werkes muss eine Mitwirkungshandlung des Bestellers erforderlich sein
II. Annahmeverzug des Bestellers
Besteller muss durch Unterlassen der Mitwirkungshandlung in Annahmeverzug gekommen sein
III. Rechtsfolge
Entschädigungsanspruch des Unternehmers (Höhe der angemessenen Entschädigung steht im Ermessen des Gerichts, die §§ 249 ff. BGB sind nicht anwendbar)
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