Schema zum Schadensersatzanspruch aus § 1 I ProdHaftG

I. Anwendbarkeit des ProdHaftG

Anspruchskonkurrenz zu §§ 823 ff., vgl. § 15 II ProdHaftG

II. Voraussetzungen („haftungsbegründender Tatbestand“)

1. Rechtsgutsverletzung

a) Leben

b) Körper/Gesundheit

c) Sachbeschädigung, aber gem. § 1 I 2 ProdHaftG nur, wenn:

- Andere Sache als das fehlerhafte Produkt und

- Diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich zum privaten Ge-/Verbrauch bestimmt und

- Hierzu vom Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist

2. Fehler eines Produkts iSv. §§ 2, 3 ProdHaftG

a) Produkt iSv. § 2 ProdHaftG

Jede bewegliche Sache und Elektrizität (nicht: Arzneimittel, § 15 ProdHaftG)

b) Produkt hat Fehler iSv. § 3 ProdHaftG zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens

Es gilt ausschließlich der eigenständige „sicherheitsrelevante“ Fehlerbegriff des § 3 ProdHaftG:

- Fabrikationsfehler: mangelhaftes Einzelexemplar eines Produkttyps

- Instruktionsfehler: unvollständige Gebrauchsanweisung, Warnung, etc.

- Konstitutionsfehler: unzureichende Entwicklung und Konstruktion

- Produktbeobachtungsfehler: unzureichende Beobachtung bzgl. unbekannter schädlicher Eigenschaften

c) Kausalität

3. Tauglicher Anspruchsgegner iSv. § 4 ProdHaftG

- Endprodukthersteller, § 4 I 1 ProdHaftG

- „Quasihersteller“, § 4 I 2 ProdHaftG

- Teilhersteller, § 4 I 1 ProdHaftG

- Importeur, § 4 II ProdHaftG

- Ggf. Lieferant, § 4 III ProdHaftG

4. Kein Haftungsausschluss gem. § 1 II, III ProdHaftG

Haftung unabdingbar, § 14 ProdHaftG!

III. Rechtsfolge („haftungsausfüllender Tatbestand“)

1. Personenschäden

- Tötung, §§ 7, 9 ProdHaftG

- Verletzung, §§ 8, 9 ProdHaftG

- Höchstbetrag, § 10 ProdHaftG

- Schmerzensgeld, § 8 S. 2 ProdHaftG

2. Sachschäden

- Mindestschaden, § 11 ProdHaftG

Bis 500 € trägt Geschädigter selbst

3. Mitverschulden, § 6 ProdHaftG iVm. § 254 BGB

IV. Verjährung/Erlöschen des Anspruchs

1. § 12 ProdHaftG – Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis des Geschädigten von Anspruchsvoraussetzungen

2. § 13 ProdHaftG – Erlöschen: grds. in 10 Jahren, nachdem Hersteller das Produkt in Verzehr gebracht hat

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