Schema zum Anspruch gegen den Geschäftsherrn aus § 831
I. Voraussetzungen („haftungsbegründender Tatbestand“)
1. Geschäftsherr
Wer die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken, entziehen, näher konkretisieren kann
2. Verrichtungsgehilfe
Derjenige, der mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und von dessen Weisungen abhängig ist
3. Tatbestandsmäßige, rechtswidrige unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen
Verschulden des Gehilfen ist nicht erforderlich!
4. In Ausübung der Verrichtung
Wenn sachlich/zeitlich innerer Zusammenhang zwischen der Verrichtung und der Verletzungshandlung besteht Nicht bei einem Handeln „bei Gelegenheit“
5. Verschulden des Geschäftsherrn
a) Wird vermutet
b) § 831 I 2 BGB: Geschäftsherr kann sich exkulpieren durch Widerlegung der Verschuldens- bzw. Kausalitätsvermutung (Auswahl- und Überwachungsverschulden)
II. Rechtsfolge („haftungsausfüllender Tatbestand“)
1. Schadensersatz nach allg. Regeln, §§ 249 ff. BGB
2. Mitverschulden des Geschädigten, § 254 BGB
Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!














