Schema zur Haftung des Tieraufsehers, § 834 BGB

I. Voraussetzungen („haftungsbegründender Tatbestand“)

1. Tieraufseher durch Vertrag

Derjenige, der die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt.

2. Rechtsgutsverletzung

3. Durch ein Tier

a) Tier = Nutz-/ Haustier

Ein Tier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist.

Dabei ist die allgemeine Zweckbestimmung durch den Halter entscheidend!

b) Kausalität iSd. Äquivalenztheorie

c) Realisierung der typischen Tiergefahr

Die Verletzung muss durch ein der animalischen Natur entsprechendes unberechenbares oder instinktgemäßes selbsttätiges Verhalten des Tieres herbeigeführt worden sein

4. Keine Exkulpation, gem. § 834 S 2 BGB

II. Rechtsfolge („haftungsausfüllender Tatbestand“)

1. Schaden, §§ 249 ff. BGB

2. Mitverschulden, § 254 BGB

Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Zum Download der Schemata

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Anspruchsteller ist ursprünglicher Besitzer II. Anspruchsgegner ist aktueller Besitzer III.…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt: Ein anderer Mensch b) Handlung:…
A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg 1. Spezialzuweisung zum VerwG 2. Generalklausel…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

Geschütztes Rechtsgut: Staatliche Rechtspflege Merke: Die Aussagedelikte sind abstrakte Gefährdungs…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) §§ 249, 250, 252 StGB b) Tod eines Menschen P:…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Schlägerei/von mehreren verübter Angriff Schläger…
I. Tatbestand (§ 306a II StGB) 1. Objektiver Tatbestand a) Täterfremdes Tatobjekt des § 306 I StG…
Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat