Schema zum Aufwendungsersatz, § 284 BGB

I. Bestehen eines Schadensersatzanspruches statt der Leistung

Ein Schadensersatz statt der Leistung nach den §§ 281- 283 BGB muss gegeben sein.

II. Aufwendungen

Aufwendungen sind alle freiwilligen Vermögensopfer.

III. Vertrauen auf Erhalt der Leistung

Die Aufwendungen sind dann ersatzfähig, wenn der Gläubiger auf die Vornahme der vom Schuldner zu tätigenden Leistung vertrauen durfte. Auch dürfen sie erst nach dem Vertragsschluss durch den Gläubiger getätigt worden sein. Zudem muss die vom Schuldner begangene vertragliche Pflichtverletzung kausal für die Vergeblichkeit der Aufwendung sein.

IV. Ausschluss aus Billigkeitsgründen

Ein Anspruch kann aus Billigkeitsgründen ausgeschlossen sein. Aus dem Rechtsgedanken des § 254 BGB ergibt sich, dass, sofern der Gläubiger mit dem Leistungshindernis rechnen musste, ein Anspruch beschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Auch müssen die getätigten Aufwendungen preislich noch im Verhältnis zum Vertragsgegenstand stehen.

V. Anspruchsausschluss nach § 284 BGB a.E.

Der Anspruch ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Zweck der Aufwendungen auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden wäre, § 284 BGB a.E.

VI. Rechtsfolge

Der Gläubiger kann vom Schuldner Ersatz der tatsächlich getätigten Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes der Leistung verlangen. Ein Schadensersatz neben der Leistung aus § 280 BGB wird durch § 284 BGB nicht ausgeschlossen.

Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Zum Download der Schemata

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

Nach der condictio ob rem kann eine Leistung zurückgefordert worden, wenn ein bezweckter - aber…
I. Allgemeine Voraussetzungen 1. Titel Gem. § 704 ZPO ein rechtskräftiges oder für vorläufig…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Täter: Amtsträger i.S.d. § 11 Nr. 2…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Strafbarkeit des Tatnäheren als Täter II. Strafbarkeit des Hintermannes als mittelbaren Täter…
Die culpa in contrahendo bezeichnet den Schadensersatzanspruch, der entsteht, wenn einer der Vertrag…
I. Aufsichtspflicht eines Aufsichtspflichtigen über eine aufsichtsbedürftige Person Person ist wege…
I. Fälliger, durchsetzbarer Anspruch II. Mahnung (§ 286 I BGB) Empfangsbedürftige geschäftsähn…
Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten