Grundfreiheit der Niederlassungsfreiheit, Art. 49 - 54 AEUV

I. Schutzbereich betroffen

1. Sachlicher Anwendungsbereich

Niederlassung = Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen in anderen MS: dauerhafte wirtschaftliche Integration in einen anderen MS

2. Unionsrechtlicher Anwendungsbereich

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, Art. 45 AEUV

Ebenfalls nach Art. 54 I AEUV Gesellschaften

3. Verkehrspezifisches Merkmal

Grenzüberschreitender Sachverhalt

II. Eingriff

mitgliedstaatliche Maßnahme: Staatliche Maßnahme in Form einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit

1. Offene oder Versteckte Diskriminierung:Verstoß gegen die Inländergleichbehandlung

2. Diskriminierungsfreier Eingriff: Allgemeines Beschränkungsverbot, wenn es um Zuzug/Wegzug i.S.e. freien Standortwahl geht.

Analoge Anwendung der Keck-Formel

III. Rechtfertigung

1. Geschriebene Rechtfertigungsgründe nach Art. 52 AEUV

2. Verfassungsimmanente Schranken ("Cassis-Formel")

a. unterschiedlos geltende Maßnahme

b. zwingende Gründe des Allgemeininteresses

c. Verhältnismäßigkeit

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