Grundfreiheit der Niederlassungsfreiheit, Art. 49 - 54 AEUV
I. Schutzbereich betroffen
1. Sachlicher Anwendungsbereich
Niederlassung = Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen in anderen MS: dauerhafte wirtschaftliche Integration in einen anderen MS
2. Unionsrechtlicher Anwendungsbereich
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, Art. 45 AEUV
Ebenfalls nach Art. 54 I AEUV Gesellschaften
3. Verkehrspezifisches Merkmal
Grenzüberschreitender Sachverhalt
II. Eingriff
mitgliedstaatliche Maßnahme: Staatliche Maßnahme in Form einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
1. Offene oder Versteckte Diskriminierung:Verstoß gegen die Inländergleichbehandlung
2. Diskriminierungsfreier Eingriff: Allgemeines Beschränkungsverbot, wenn es um Zuzug/Wegzug i.S.e. freien Standortwahl geht.
Analoge Anwendung der Keck-Formel
III. Rechtfertigung
1. Geschriebene Rechtfertigungsgründe nach Art. 52 AEUV
2. Verfassungsimmanente Schranken ("Cassis-Formel")
a. unterschiedlos geltende Maßnahme
b. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
c. Verhältnismäßigkeit
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