Schema zum Erbvertrag, §§ 2274 ff. BGB
I. Höchstpersönlichkeit, § 2274 BGB
II. Geschäftsfähigkeit, § 2275 BGB
Verfügender selbst muss unbeschränkt geschäftsfähig sein. Für Vertragspartner gelten §§ 107 ff. BGB
III. Form, § 2276 BGB
Nur mit Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile
IV. Vertragsgemäße Verfügung
Möglich ist nur die vertragsgemäße Verfügung von Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage.
Im Zweifel ist das Gewollte nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln.
Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
I. Wirksamer Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger
II. Einbeziehung des Dritten
1.…
Es werden nur die Punkte geprüft, die problematisch sind.
I. Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 253…
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts…
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!Weitere Schemata
I. Tatbestand (§ 306a II StGB)
1. Objektiver Tatbestand
a) Täterfremdes Tatobjekt des § 306 I StG…
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Objekt: Ein anderer Mensch
b) Handlung: Entführu…
I. Voraussetzungen (haftungsbegründender Tatbestand)
1. Behaupten oder Verbreiten einer unwahren Ta…
I. Werkvertrag
Unter einem Werkvertrag versteht man einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur…














