Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS)
I. Rechtsgrundlage
§ 346 I HGB oder Gewohnheitsrecht
II. Voraussetzungen
1. Persönliche Voraussetzungen
a) Empfänger ist Kaufmann oder nimmt wie ein Kaufmann am Handelsleben teil
b) Absender ist zumindest geschäftserfahren (weniger schutzwürdig)
2. Sachliche Voraussetzungen
a) Handelsgeschäft iSd §§ 342, 344 HGB
b) Vorausgegangene Vertragsverhandlungen
c) Endgültige und eindeutige Bestätigung eines zumindest aus Absendersicht vorausgegangenen Vertragsschlusses
d) Wiedergabe des wesentlichen Inhalts der Vertragsverhandlungen
e) Absendung des Schreibens unmittelbar nach Vertragsverhandlungen
f) Zugang beim Empfänger, § 130 BGB
g) Redlichkeit des Absenders
h) Kein unverzüglicher Widerspruch des Empfängers, § 121 I BGB
III. Rechtsfolge
Inhalt des KBS gilt als vereinbart
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