Schema zum possessorischen Anspruch aus § 862 BGB

I. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht

Verbotene Eigenmacht übt derjenige aus, der dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet.

II. Anspruchssteller ist Besitzer

III. Anspruchsgegner ist Störer

IV. Kein Ausschluss nach § 862 II BGB

V. Kein Erlöschen nach § 864 BGB

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