Schema zum Rücktritt vom Werkvertrag, §§ 634 Nr. 3 Alt. 1, 640, 639, 326 V BGB
I. Gegenseitiger Vertrag
Das Gegenseitigkeits- bzw. synallagmatische Verhältnis steht für das Verhältnis beider Parteien beim Vertrag nach dem Prinzip "do ut des" (lat. "ich gebe, damit du gibst"). Ein Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag.
[ggf. ist eine Abgrenzung zum Dienstvertrag erforderlich - bei Dienstverträgen ist eine bloße Tätigkeit, bei Werkverträgen hingegen ist ein konkreter Erfolg geschuldet.]
II. Mangelhafte Leistung des Werkunternehmers und Abnahme
1. Sachmangel, § 633 II BGB bei Gefahrübergang
2. Kein Ausschluss der Gewährleistung
a) § 640 II BGB
b) vertraglicher Ausschluss - ggf. § 639 BGB oder unwirksam aufgrund unwirksamer AGB, § 309 Nr. 8 b) BGB
III. Unmöglichkeit der Nacherfüllung
IV. Erheblichkeit des Mangels, §§ 326 V, 323 V 2
V. Kein Ausschluss nach §§ 326 V, 323 VI BGB
VI. Rücktrittserklärung gem. § 349 BGB
VI. Keine Verjährung § 218 I 2 BGB
Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Klausuren erfolgreich schreiben:

3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!