Schema zur Begründetheit der Verfassungsbeschwerde bzgl. der Gewährleistung des Eigentums, Art. 14 I GG

Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eingreift und dieser Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.

A. Schutzbereich betroffen

I. Sachlicher Schutzbereich

Art 14 I GG: Eigentum im Sinne von Art. 14 I GG ist die Summe der vom Gesetzgeber zu einem bestimmten Zeitpunkt gewährleisteten konkreten vermögenswerten Rechte, die jemandem nach Art eines Ausschließlichkeistrechts zustehen

  • Alle privatrechtlichen Vermögenspositionen (nicht das Vermögen als solches)
  • Öffentlich-rechtliche Vermögensdispositionen, soweit sie ein Äquivalent eigener Leistung sind und der Existenzsicherung dienen
  • Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
  • Erbrecht
  • Nicht geschützt: Rechtswidrig erlangte Positionen, Auferlegung von Geldzahlungspflichten

II. Persönlicher Schutzbereich

1. Grundrechtsfähigkeit

2. Grundrechtsberechtigung

3. Grundrechtsmündigkeit

B. durch Eingriff

Ist jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, erheblich erschwert oder unmöglich macht (neuer Eingriffsbegriff).

Entweder durch Inhalts- und Schrankenbestimmung, Art. 14 I 1, 2, II GG oder durch Enteignung, Art. 14 III GG.

(P) Abgrenzung: Erfolgt anhand der Intention des Gesetzgebers, die mit dem konkreten Gesetz verfolgt wird

C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

I. Einschränkungsmöglichkeit

II. Eingriff von Einschränkungsmöglichkeiten gedeckt

1. Eingriff ist Gesetz - Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

a) formell

b) materiell

(1) Vorschriften außerhalb des Grundrechte-Katalogs

(2) Schranken-Schranken

(aa) Besondere Anforderungen

(bb) Verhältnismäßigkeit

Gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einem legitimen öffentlichen Zweck dienen und außerdem geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn (angemessen) sein.

(aaa) Legitimer Zweck

(bbb) Geeignetheit

Grundsatz der Zwecktauglichkeit

(ccc) Erforderlichkeit

Es darf kein milderes Mittel geben, das in gleicher Weise den bezweckten Erfolg erreicht.

(ddd) Angemessenheit

Vor- und Nachteile müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

2. Eingriff ist anderer Akt der öffentlichen Gewalt

Akt bedarf einer wirksamen und verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage

a) formelle Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage

b) materielle Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage

(1) Vorschriften außerhalb des Grundrechte-Katalogs

(2) Schranken-Schranken

(aa) Besondere Anforderungen

(bb) Verhältnismäßigkeit

Gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einem legitimen öffentlichen Zweck dienen und außerdem geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn (angemessen) sein.

(aaa) Legitimer Zweck

(bbb) Geeignetheit

Grundsatz der Zwecktauglichkeit

(ccc) Erforderlichkeit

Es darf kein milderes Mittel geben, das in gleicher Weise den bezweckten Erfolg erreicht.

(ddd) Angemessenheit

Vor- und Nachteile müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

c) Materielle Verfassungsmäßigkeit des Aktes

d) Verhältnismäßigkeit des Einzelaktes

Zum Download der Schemata

Alle Schemata aus dem Öff-Recht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts…
I. Einigung Hier gelten die §§ 104 - 185 BGB aus dem allgemeinen Teil II. Übergabe / oder…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Schlägerei/von mehreren verübter Angriff…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Finde heraus, was ADVANT Beiten Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Weitere Schemata

I: Tatbestandsmäßigkeit II. Rechtswidrigkeit (immer an die in Betracht kommenden Rechtfertigungsgrü…
I. Wirksamer Kaufvertrag Der Kaufvertrag ist ein synallagmatischer Vertrag, also ein Vertrag gege…
I. Vorliegen eines Werkvertrags ggf. ist eine Abgrenzung zum Dienstvertrag erforderlich - bei Die…
A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG Art. 94 I Nr.4 b) GG, §§ 13 Nr. 8 a) BVerfGG II. Bete…
Finde heraus, was Dir die Juracon zu bieten hat