Schema zum Nutzungsersatzanspruch gegen den gutgläubigen / unverklagten Besitzer, §§ 993 I HS. 1, 812 ff. BGB

I. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)

Erforderlich ist, dass im Zeitpunkt der Nutzungsziehung eine Vindikationslage iSd. § 985 BGB vorlag (inzident zu prüfen).

II. Besitzer ist gutgläubig und unverklagt

III. Besitzer hat Übermaßfrüchte gezogen

IV. Rechtsfolge: Herausgabe der Nutzungen

Nach den §§ 818 ff. BGB (Rechtsfolgenverweis) sind die gezogenen Übermaßfrüchte herauszugeben.

Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Zum Download der Schemata

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Rechtsverlust des Anspruchstellers nach §§ 946 ff. BGB II. Rechtsänderung zugunsten des…
I. Wirksamer Werkvertrag Unter einem Werkvertrag versteht man einen Vertrag, durch den der…
I. Herleitung des Anspruchs Der Anspruch wird hergeleitet aus: - Rechte der Unionsbürger -…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Bird & Bird als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Entstehung 1. Gesellschaftsvertrag, § 705 BGB 2. Mindestens 2 Personen 3. Gemeinsamer Zw…
I. Vindikationslage im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses Hier Prüfung eines EBVs iSd § 985 B…
I. Anspruchsgrundlage gewohnheitsrechtlich anerkannt; Herleitung aus den Grundrechten, Art. 20 Abs.…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Täterfremdes Tatobjekt (1) § 306 I Nr. 1: Gebäude…
Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten