Definitionen im Strafrecht mit Quellenangaben
Hier findet Ihr unsere gesammelten Definitionen aus dem Strafrecht - natürlich mit Belegen bzw. Quellennachweisen, die Euch die Verwendung und das Nachschlagen erleichtern sollen. Sollte Euch mal eine Definition in unserem Definitionsverzeichnis fehlen, dann schreibt uns doch eine E-Mail an unsere Redaktion. Wir kümmern uns dann darum, dass die Definition so schnell wie möglich nachgetragen wird. Gerne kannst Du uns auch Deine Definition schicken (Belege bzw. Quelle nicht vergessen). Wir fügen sie dann nach einer kleinen Prüfung ein!
Eine Notstandshandlung ist angemessen, wenn die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden (Angemessenheitsklausel)
Aneignen ist die zu mindestens vorübergehende Inbesitznahme einer Sache zu ihrer beliebigen Nutzung.
Jemand anderes ist jeder Mensch, der nicht mit dem Täter identisch ist. Somit erfüllt die Selbsttötung keinen Tatbestand und aufgrund einer…
Eine Analogie ist die Ausdehnung eines Rechtssatzes auf einen lediglich ähnlichen, vom Wortlaut aber an sich nicht erfassten Fall.
Bei dem Alternativvorsatz weiß der Täter bei der Vornahme einer bestimmten Handlung nicht sicher, ob er dadurch von zwei sich gegenseitig…
Diese Kausalität ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen gleichzeitig den Erfolg verursachen und jede…
Ein Allgemeindelikt ist eine Straftat, die jedermann verwirklichen kann (= "Jedermann-Delikt")
Der agent provocateur stiftet zu einer rechtswidrigen Tat an, um den Täter danach festnehmen (lassen) zu können.
Diese Rechtsfigur besagt, dass eine Tatbestandsverwirklichung auch dann zur Schuld zurechenbar ist, wenn der Täter zwar im Zeitpunkt der…
Bei dieser Rechtsfigur wirkt die an sich rechtmäßige Notwehrhandlung nicht rechtfertigend, da der Täter die Rechtfertigungsgrundlage aufgrund…
Für Radfahrer liegt der absolute Grenzwert bei 1,6 ‰ - ab einem solchen Wert gilt er unabhängig von weiteren Beweisanzeichen und unter Ausschluss…
Das strafrechtliche Ausland umfasst alle Gebiete, die nicht zum deutschen Hoheitsgebiet gehören, also auch hoheitsfreie Gebiete wie die Hohe See…
Bei dem Agressivnotstand greift der Täter zur Abwendung einer Gefahr beliebiger Herkunft in die Rechtsgüter eines Unbeteiligten ein.
Angehöriger sind gem. § 11 I Nr. 1 a) und b) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister…