Allgemeindelikt
Ein Allgemeindelikt ist eine Straftat, die jedermann verwirklichen kann (= "Jedermann-Delikt")
Quelle: Kindhäuser/ Zimmermann, StrafR AT, 9. Auflage Baden-Baden 2020, § 8 Rn. 15; Kasper, StrafR AT, 4. Auflage Baden-Baden 2023, § 5 Rn. 23
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!