Analogie

Eine Analogie ist die Ausdehnung eines Rechtssatzes auf einen lediglich ähnlichen, vom Wortlaut aber an sich nicht erfassten Fall.

Quelle: BVerfGE 82, 6, 12; Kasper, StrafR AT, 4. Auflage Baden-Baden 2023, § 5 Rn. 33

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