Alternative Kausalität

Diese Kausalität ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen gleichzeitig den Erfolg verursachen und jede für sich zur Erfolgsverursachung ausgereicht hätten.

Quelle: BGH, Urteil v. 5.3.2008, JuS 2008, 674; Wessels/ Beulke/ Satzger, StrafR AT, 49. Auflage Heidelberg 2019, Rn. 232; Kindhäuser/Zimmermann, StrafR AT, 9. Auflage Baden- Baden 2020, § 10 Rn. 31

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