Absolute Fahruntüchtigkeit (Fahrradfahrer)

Für Radfahrer liegt der absolute Grenzwert bei 1,6 ‰ - ab einem solchen Wert gilt er unabhängig von weiteren Beweisanzeichen und unter Ausschluss des Gegenbeweises für fahruntüchtig.

Quelle: Vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 356 (357); Lackner/Kühl/Heger/Heger, 30. Auflage München 2023, § 315c Rn. 6a.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat