Wie ist der Fall im Rahmen der a.l.i.c. zu behandeln, wenn der Berauschte einem error in persona unterliegt?
Überblick
Umstritten ist, wie der Fall im Rahmen der a.l.i.c. zu behandeln ist, in dem der Berauschte einem error in persona unterliegt.
Die Ansichten und ihre Argumente
1. Ansicht
Der error in persona des schuldunfähigen Täters ist für den noch schuldfähigen Täter der a.l.i.c. eine aberratio ictus.1 Mithin wäre aus Versuch und einem etwaigen Fahrlässigkeitsdelikt zu bestrafen.
Argumente für diese Ansicht
Im Hinblick auf die Rauschtat läge zwar grundsätzlich ein unbeachtlicher error in persona vor. Da es jedoch als Tathandlung auf das Sich-Berauschen ankommt, stellt sich die Situation als eine beachtliche aberratio ictus dar.2
Schließlich ist das Tatgeschehen an dem im defekten Zustand gefassten Vorsatz zu messen.3
2. Ansicht
Der error in persona des schuldunfähigen Täters ist für den noch schuldfähigen Täter der a.l.i.c. ebenfalls ein unbeachtlicher error in persona, sodass aus dem vollendeten Delikt zu bestrafen ist.4
Argumente für diese Ansicht
Der Vorsatz des Täters besteht auch in diesem Fall fort.
Der Irrtum über die Person lässt die Vorsätzlichkeit der Tathandlung unberührt und schließt die Bestrafung wegen vorsätzlicher Tatbegehung nicht aus, weil er keine Abweichung der Ausführung von der Planung in einem strafrechtlichen Merkmal zur Folge hat.5
3. Ansicht
Der error in persona des schuldunfähigen Täters ist für den noch schuldfähigen Täter der a.l.i.c. ein unbeachtlicher Motivirrtum.6
Argumente für diese Ansicht
Bei dem Irrtum handelt es sich um eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf.7
Dies gilt zumindest, soweit aus der Sicht des noch Schuldfähigen derartige Fehlidentifizierungen als im Bereich des Möglichen liegend einzukalkulieren waren.
- 1. Roxin, AT I, § 20, Rn. 74, Aufl. 4.; Schönke/Schröder/Lenckner/Perron, StGB, § 20, Rn. 37, Aufl. 29.; LK/Schöch, StGB, § 20, Rn. 203, Aufl. 12. Heinrich, AT, Rn. 610, Aufl. 4.
- 2. Heinrich, AT, Rn. 610, Aufl. 4.
- 3. Schönke/Schröder/Lenckner/Perron, StGB, § 20, Rn. 37, Aufl. 29.
- 4. BGHSt 21, 381 (383f.).
- 5. BGHSt 21, 381 (384).
- 6. MüKo/Streng, StGB, § 20, Rn. 144, Aufl. 2.
- 7. MüKo/Streng, StGB, § 20, Rn. 144, Aufl. 2
Lass dir das Thema Wie ist der Fall im Rahmen der a.l.i.c. zu behandeln, wenn der Berauschte einem error in persona unterliegt? noch mal ausführlich erklären auf Jura Online!
Karrierestart
Wie finde ich das passende Praktikum, die passende Anwaltsstation oder den passenden Nebenjob im Referendariat? Ausgeschrieben Jobs & Karriere Events & Arbeitgeber
Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Klausuren erfolgreich schreiben:

3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!