Ist in § 224 I Nr. 5 StGB eine abstrakte oder eine konkrete Gefahr gemeint?

Überblick

Umstritten ist, ob bei der Variante der lebensgefährdenden Behandlung nach § 224 I Nr. 5 StGB die Begehungsweise – also die Tathandlung – zu einer abstrakten oder einer konkreten Lebensgefahr führen muss. Mit anderen Worten: Muss es aus Sicht eines objektiven Beobachters nur noch vom Zufall abhängen, ob der Todeserfolg eintritt, oder reicht es aus, dass die Begehungsweise objektiv generell dazu geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.

Die Auffassungen und ihre Argumente

1. Ansicht - Für die lebensgefährdende Behandlung iSd. § 224 I Nr. 5 StGB genügt es, dass die Begehungsweise nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, also nach Art, Dauer und Stärke der Einwirkung, objektiv generell dazu geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.1

Argumente für diese Ansicht

Alle anderen Varianten des § 224 I StGB lassen ebenfalls eine abstrakte Gefahr ausreichen

Würde man eine konkrete Lebensgefahr verlangen, entfernt sich die 5. Variante des § 224 I StGB zu weit von den anderen Varianten und rückt zugleich zu nah an die §§ 212, 22 StGB heran.2

2. Ansicht - Es ist erforderlich, dass das Opfer durch die Begehungsweise in eine konkrete Lebensgefahr gebracht wird und der Eintritt des Todeserfolges nur noch vom Zufall abhängt.3

Argumente für diese Ansicht

Restriktive Auslegung aufgrund hoher Strafandrohung

Aufgrund dessen, dass das Strafmaß angehoben wurde, erscheint es nur sachgemäß, auch die Tatbestandsmerkmale restriktiv auszulegen und somit nicht nur eine abstrakte, sondern eine konkrete Lebensgefahr zu fordern.4

  • 1. BGHSt 36, 1 (9); Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Auflage 2019, § 224 Rn. 12; LK/Grünewald, StGB, 13. Auflage 2023, § 224 Rn. 34.
  • 2. AK/Zöller, StGB, 3. Auflage 2020, § 224 Rn. 17 mwN.
  • 3. NK/Paeffgen/Böse/Eidam, StGB, 6. Auflage 2023, § 224 Rn. 28.
  • 4. Ruppert/Magdenko, JA 2023, 638 (643); NK/Paeffgen/Böse/Eidam, StGB, 6. Auflage 2023, § 224 Rn. 28.

Lass dir das Thema Ist in § 224 I Nr. 5 StGB eine abstrakte oder eine konkrete Gefahr gemeint? noch mal ausführlich erklären auf Jura Online!


Zurück zu allen Streitständen


Karrierestart

Wie finde ich das passende Praktikum, die passende Anwaltsstation oder den passenden Nebenjob im Referendariat? Ausgeschrieben Jobs & Karriere Events & Arbeitgeber

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten
Das könnte Dich auch interessieren
Überblick Eine aberratio ictus (Fehlgehen des Angriffs) beschreibt Fälle, in denen der Täter stat…
Überblick Der vorliegende Meinungsstreit wird dann deutlich, wenn man sich das Beispiel vorstellt…
Überblick Grundsätzlich fallen in den Schutzbereich des § 315b StGB – im Gegensatz zu § 315c StGB…
Überblick Seinem typischen Anwendungsbereich nach soll § 271 StGB die mittelbare Täterschaft bei…
Was hat die Bundeswehr als Arbeitgeber zu bieten