Ist die Hilfeleistung nach § 323c StGB unzumutbar, wenn der zur Hilfeleistung Verpflichtete durch die Hilfe einen Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde?
Überblick
Umstritten ist, ob die Hilfeleistung nach § 323c StGB auch dann zumutbar ist, wenn der zur Hilfeleistung Verpflichtete durch die Hilfe einen Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.
Folgen und Auswirkungen des Meinungstreites
1. Ansicht - Die Gefahr, einen Angehörigen durch die Hilfeleistung in die Gefahr der Strafverfolgung zu bringen, kann die Hilfeleistung u.U unzumutbar machen.1
Argumente für diese Ansicht
Wertungen der §§ 52, 55 I Var. 2 StPO
Die §§ 52 und 55 I Var. 2 StPO statuieren ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen bzw. ein entsprechendes Auskunftsverweigerungsrecht. Demnach ist es einer Person gestattet Zeugnisse oder Auskünfte zu verweigern, die einen in § 52 I StPO genannten Angehörigen belasten und/oder eine Gefahr begründen würden, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Aus diesem Gedanken folgt dann auch die Unzumutbarkeit einer Hilfeleistung, wenn hierdurch die Gefahr einer Strafverfolgung für einen Angehörigen des vermeintlichen Täters begründet wird.
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