Ist § 13 II StGB auch bei der Untreue nach § 266 StGB anwendbar?

Überblick

Umstritten ist, ob § 13 II StGB auf § 266 StGB anzuwenden ist. § 13 II StGB sieht vor, dass die Strafe nach § 49 I StGB gemildert werden kann. Problematisch erscheint allerdings, dass es sich bei § 266 StGB – soweit die Tathandlung, also die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, durch ein Unterlassen erfolgt – um ein echtes Unterlassungsdelikt handelt. Daher kommt es gar nicht zu einer Prüfung des § 13 I StGB und einer etwaigen Garantenstellung. Fraglich ist daher, ob die Milderungsmöglichkeit des § 13 II StGB dennoch auf § 266 StGB anwendbar ist?

Die Auffassungen und ihre Argumente

1. Ansicht - § 13 II StGB ist anwendbar. 1

Argumente für diese Ansicht

Der Gedanke des § 13 II StGB lässt sich übertragen

Der Gedanke des § 13 II StGB, das unter gewissen Umständen ein Unterlassen weniger schwer wiegt als ein Tun, kann auch auf Untreue durch pflichtwidriges Unterlassen übertragen werden. Der Gesetzgeber hat mit § 13 II StGB eine Milderungsmöglichkeit vorgesehen, die nicht nur für Straftatbestände gilt, die zur Begründung der Strafbarkeit durch Unterlassen der Vorschrift des § 13 I StGB bedürfen.2

2. Ansicht - § 13 II StGB ist nicht anwendbar.3

Argumente für diese Ansicht

§ 266 StGB stellt im Falle des Unterlassens ein echtes Unterlassungsdelikt dar, sodass für § 13 II StGB kein Raum ist.

Der Straftatbestand des § 266 I StGB erfasst das Unterlassen als echtes Unterlassungsdelikt unmittelbar. Tun und Unterlassen werden insoweit gleichgestellt. Dies kann nicht durch eine Anwendung des § 13 II StGB umgangen werden.4

  • 1. BGHSt 36, 227; NJW 2015, 1190; für analoge Anwendung vgl. LK/Schünemann, StGB, 12. Auflage 2012, § 266 Rn. 202.
  • 2. BGHSt 36, 227.
  • 3. Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Auflage 2019, § 266 Rn. 35; Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis/Sailger, Wirtschaftsstrafrecht, § 266 Rn. 51.
  • 4. Ähnlich auch: Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Auflage 2019, § 13 Rn. 1a.

Lass dir das Thema Ist § 13 II StGB auch bei der Untreue nach § 266 StGB anwendbar? noch mal ausführlich erklären auf Jura Online!


Zurück zu allen Streitständen


Karrierestart

Wie finde ich das passende Praktikum, die passende Anwaltsstation oder den passenden Nebenjob im Referendariat? Ausgeschrieben Jobs & Karriere Events & Arbeitgeber

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Kliemt Arbeitsrecht als Arbeitgeber zu bieten
Das könnte Dich auch interessieren
Überblick In der strafrechtlichen Literatur und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird dar…
Überblick Vorliegend wir darum gestritten, ob das Mordmerkmal der Heimtücke durch einen vorangega…
Überblick Bei der Vereinbarung von AGB, insbesondere unter Unternehmern, kann es dazu kommen, das…
Überblick Ist das Gericht an normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften gebunden oder handelt e…
Entdecke das Angebot der Allianz für Juristen