Inwiefern stellt die Benutzung eines Legitimationspapiers durch einen Nichtberechtigten Betrug iSd. § 263 StGB dar?

Überblick

Unproblematisch ist ein Betrug anzunehmen, wenn das Legitimationspapier (z.B. ein Sparbuch) von einem Nichtberechtigten benutzt wird und sich der Bankangestellte über die Berechtigung irrt. Dann unterliegt dieser unstreitig einer positiven, falschen Vorstellung. Umstritten ist hingegen die Konstruktion, in der sich der Bankangestellte über die Berechtigung des Inhabers gar keine Gedanken macht und sich auch nicht durch zB eine Befragung o.ä. der Berechtigung versichert. Kann eine Täuschung und mithin ein Betrug denn überhaupt vorliegen, wenn der Angestellte an den Inhaber des Legitimationspapiers auszahlt? Reicht in diesem Fall eventuell ein sachgedankliches Mitbewusstsein des Bankangestellten aus, um einen Irrtum zu erregen?1

Die Auffassungen und ihre Argumente

1. Ansicht - Der Bankangestellte unterliegt sehr wohl einem Irrtum.2

Argumente für diese Ansicht

Der Bankangestellte wird sich grundsätzlich Gedanken über die Berechtigung des Inhabers machen.

Diese Annahme folgt schon daraus, dass der Schuldner (die Bank) nicht in jedem Fall von seiner/ihrer Verbindlichkeit befreit wird. Wäre dies der Fall, könnte unterstellt werden, dass sich der Bankangestellte keine Vorstellungen über die Berechtigung des Inhabers macht. Denn die Überprüfung der Berechtigung würde obsolet werden, würde der/die Schuldner/in so oder so durch Leistung befreit werden. Allerdings wird heute angenommen, dass der Schuldner schon bei grob fahrlässiger Unkenntnis der fehlenden Berechtigung von seiner Verbindlichkeit nicht befreit wird – die Legitimationswirkung nach § 808 BGB in diesem Fall also entfällt. Daraus folgt, dass sich der Schuldner wohl Gedanken über die Berechtigung machen wird und somit ein Irrtum iSd § 263 StGB möglich ist.3


Argumente gegen diese Ansicht

Es ist zweifelhaft auf den Wegfall der Legitimationswirkung des § 808 BGB abzustellen, da es nur in seltenen Fällen zu einer Haftung kommt.4

2. Ansicht - Der Bankangestellte unterliegt keinem Irrtum, sodass der Nichtberechtigte sich nicht wegen Betruges nach § 263 StGB strafbar macht.5

Argumente für diese Ansicht

Der Bankangestellte macht sich grundsätzlich keinerlei Vorstellungen über die Berechtigung des Inhabers.

Da die Schuldnerin (die Bank) nur bei grob fahrlässiger Verkennung besonderer Umstände durch die Leistung an den Inhaber nicht befreit wird, hat der Bankangestellte im Normalfall keinen Anlass, sich über die Berechtigung des Inhabers Gedanken zu machen, was indiziert, dass er sich auch nicht in einem entsprechenden Irrtum befindet.6

  • 1. Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Auflage 2019, § 263 Rn. 48.
  • 2. Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Auflage 2019, § 263 Rn. 48.
  • 3. Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Auflage 2019, § 263 Rn. 48; Grüneberg/Sprau, BGB, 81. Auflage 2022, § 808 Rn. 4.
  • 4. BGHZ 28, 368.
  • 5. RG 26, 154; Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis/Saliger, Wirtschaftsstrafrecht, § 263 Rn. 97.
  • 6. LK-StGB/Tiedemann, 12. Auflage 2012, § 263 Rn. 88.

Lass dir das Thema Inwiefern stellt die Benutzung eines Legitimationspapiers durch einen Nichtberechtigten Betrug iSd. § 263 StGB dar? noch mal ausführlich erklären auf Jura Online!


Zurück zu allen Streitständen


Karrierestart

Wie finde ich das passende Praktikum, die passende Anwaltsstation oder den passenden Nebenjob im Referendariat? Ausgeschrieben Jobs & Karriere Events & Arbeitgeber

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten
Das könnte Dich auch interessieren
Überblick Fraglich ist, ob sich auch der Täter des Mordes nach § 211 StGB schuldig macht, der zwa…
Überblick Aufgrund der Schärfe des Notwehrrechts bedarf dieses in bestimmten Situationen einer no…
Überblick Umstritten ist, ob auch ein Tatbeteiligter als anderer Mensch iSd. § 306a II StGB in de…
Überblick Die Vorschrift des § 127 I 1 StPO gewährt jedem Bürger ein Recht zur vorläufigen Festna…
Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat