Wann ist eine GoA öffentlich-rechtlich?

Überblick

Allgemein anerkannt ist zwar, dass die GoA auch im öffentlichen Recht Anwendung findet1

Die Ansichten und ihre Argumente

1. Ansicht - Geschäftsführer muss öffentlich-rechtlich handeln2

Nach dieser Ansicht soll darauf abgestellt werden, ob der Geschäftsführer selbst öffentlich-rechtlich handelt.

2. Ansicht - Es kommt auf die Rechtsnatur des Geschäftes an3

Vielmehr soll nach dieser Ansicht die Rechtsnatur des Geschäftes Abgrenzungskriterium sein.

Argumente für diese Ansicht

Wortlaut des § 677 BGB

Nach dem Wortlaut des § 677 BGB („für einen anderen“) erfolgt ein Fremdgeschäft. Dann kommt es freilich darauf an, welche Rechtsnatur das Geschäft gehabt hätte, hätte der Geschäftsherr dieses selbst geführt.

3. Ansicht – Es kommt auf den Handlungszusammenhang an4

Nach der dritten Auffassung schaut man sich den Handlungszusammenhang an.

Argumente für diese Ansicht

Sachgerechte Handhabung im Einzelfall

Diese Ansicht ist flexibler, da durch die wertende Betrachtung im Einzelfall grds. gerechtere Ergebnisse erzielt werden können.5

  • 1. Siehe dazu: BGH VIZ 02, 408.
  • 2. Bamberger, JuS 1998, 706 (707).
  • 3. Palandt- Sprau, vor § 677 BGB, Rn. 13 ff.; OVG Münster DVBI 14, 49.
  • 4. VG Gelsenkirchen, NJW 2002, 1818.
  • 5. So z.B. im „atypschen“ Fall des VG Gelsenkirchen (s.o.)

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