Schema zur Schlüsselgewalt gem. § 1357 BGB

Voraussetzungen

I. Wirksame Ehe / kein Getrenntleben, §§ 1357 III, 1567 I BGB

Beachte: Getrenntleben ist auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich, wenn abgetrennte Bereiche

II. Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs

Alle Geschäfte zur Führung des Haushalts sowie zur Befriedigung der familiären Bedürfnisse, soweit sie nach den typischen Lebensverhältnissen ein Ehegatte ohne vorherige Absprache zu erledigen pflegt, analog § 1360 ff. BGB (Einzelfallabhängig! Bsp: Stromlieferungsvertrag)

III. Keine anderen Umstände iSd § 1357 I 2, 2.HS BGB

IV. Kein Ausschluss/ keine Beschränkung, § 1357 II BGB

V. Rechtsfolge

Gesamtschuldnerische Mitverpflichtung nach §§ 421 ff BGB

Aber: keine dingliche Wirkung (Wortlaut: „berechtigt und verpflichtet“)

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