Schema zur Schlüsselgewalt gem. § 1357 BGB
Voraussetzungen
I. Wirksame Ehe / kein Getrenntleben, §§ 1357 III, 1567 I BGB
Beachte: Getrenntleben ist auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich, wenn abgetrennte Bereiche
II. Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs
Alle Geschäfte zur Führung des Haushalts sowie zur Befriedigung der familiären Bedürfnisse, soweit sie nach den typischen Lebensverhältnissen ein Ehegatte ohne vorherige Absprache zu erledigen pflegt, analog § 1360 ff. BGB (Einzelfallabhängig! Bsp: Stromlieferungsvertrag)
III. Keine anderen Umstände iSd § 1357 I 2, 2.HS BGB
IV. Kein Ausschluss/ keine Beschränkung, § 1357 II BGB
V. Rechtsfolge
Gesamtschuldnerische Mitverpflichtung nach §§ 421 ff BGB
Aber: keine dingliche Wirkung (Wortlaut: „berechtigt und verpflichtet“)
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