Schema zum Fahrlässigkeitsdelikt
I. Tatbestand
1. Erfolgsverursachung
a) Handlung
b) Erfolg
c) Kausalität
Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er in der konkreten Situation verpflichtet gewesen wäre.
P: Individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigungsfähig (+)
P: Vertrauensgrundsatz
P: Übernahmefahrlässigkeit
3. Objektive Vorhersehbarkeit
Objektiv vorhersehbar ist jeder Erfolg, dessen Kausalverlauf und Erfolg nicht völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt.
4. Objektive Zurechnung
a) Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Objektive Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts bei pflichtgemäßem Verhalten
b) Schutzzweck der Norm
P: Bewusste Selbstgefährdung -> Retterfälle
P: Herausfordererformel -> Fluchtfälle
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
1. Schuldfähigkeit (§§ 19, 20 StGB)
2. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
a) Persönliche Fähigkeit, die objektive Sorgfaltspflicht zu erfüllen
b) Subjektive Vorhersehbarkeit
c) Entschuldigungsgründe
-> spezieller Entschuldigungsgrund: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
IV. Ergebnis
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