Gegenwärtiger Angriff

Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.

Quelle: Rengier, StrafR AT, 12. Auflage München 2020, § 18 Rn. 19; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 32 Rn. 4

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