Schema zur Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB

Eine Störung der Geschäftsgrundlage liegt vor, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag so nicht geschlossen hätte, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten.

Dogmatische Einordnung hängt davon ab, ob die Partei den Anspruch auf Vertragsanpassung geltend macht (dann Anspruchsgrundlage) oder ob das Vertragsverhältnis wegen der Störung durch Rücktritt/Kündigung aufgelöst werden soll (dann Einwendung).

I. Vertragliches Schuldverhältnis

II. Störung der Geschäftsgrundlage

Geschäftsgrundlage im Sinne von § 313 BGB sind um Umstände, die zur Grundlage des entsprechenden Vertrages geworden sind.

1. § 313 I BGB

a) reales Element

Nachträgliche Änderung vertragswesentlicher objektiver Umstände.

b) hypothetisches Element

Kein Vertragsschluss bei Voraussehen dieser Änderungen.

c) normatives Element

Unzumutbarkeit des Festhaltens am unveränderten Vertrag.

2. § 313 II BGB

III. Rechtsfolgen

1. Anpassung: § 313 I BGB

2. Rücktritts-/Kündigungsrecht: § 313 III BGB

Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Zum Download der Schemata

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Ermittlungsverfahren, §§ 160 - 177 StPO 1. Voraussetzung Anfangsverdacht = Vorliegen…
I. Vorliegen eines Werkvertrags Unter einem Werkvertrag versteht man einen Vertrag, durch den…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Erfolg b) Fähigkeit zur Erfolgsabwendung Die…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Bird & Bird als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Entstehung 1. Gesellschaftsvertrag, § 705 BGB, § 105 III HGB 2. Mindestens 2 Personen 3.…
Das Zurückbehaltungsrecht gewährt dem Schuldner das Recht, seine Leistung zu verweigern, bis der Glä…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Fremde bewegliche Sache (1) Sache (2) fremd…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt = Person unter 18 Jahren oder wegen Kra…
Was hat Kliemt Arbeitsrecht als Arbeitgeber zu bieten