Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gem. Art. 45 - 48 AEUV

I. Schutzbereich betroffen

1. Sachlicher Anwendungsbereich

EU -Arbeitnehmer = jemand, der während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung in unselbständiger Tätigkeit eine Leistung erbringt, für die er als Gegenleistung i.d.R. eine Vergütung erhält

2. Unionsrechtlicher Anwendungsbereich

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, Art. 45 AEUV

3. Verkehrspezifisches Merkmal

Grenzüberschreitender Sachverhalt

4. Ausnahmen

Art. 45 IV AEUV

II. Eingriff

mitgliedstaatliche Maßnahme = mitgliedstaatliches Handeln in Form einer Arbeitsbedingung und gemäß Art. 4 III EUV mitgliedstaatliches Unterlassen, bei Pflicht zum Tätigwerden

(P) Zurechnung privaten Handelns (Unmittelbare Drittwirkung der Grundfreiheiten)

(P) analoge Anwendung der Keck-Formel = Kein Eingriff, wenn Maßnahme unterschiedslos wirkt und nicht den Marktzugang als solchen, sondern nur die Berufsausübung betrifft

III. Rechtfertigung

1. Offene Diskriminierung kann nie gerechtfertigt werden (h.M.)

2. geschriebene Rechtfertigungsgründe nach Art. 45 III AEUV

3. verfassungsimmanente Schranken ("Cassis-Formel")

a. unterschiedlos geltende Maßnahme

b. zwingende Gründe des Allgemeininteresses

c. Verhältnismäßigkeit

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts…
I. Rechtsgrundlage §§ 74, 75 EinlPrALR oder Richterrecht II. Beeinträchtigung einer…
I. Anfechtungsgrund Übermittlungsirrtum bei Einsetzung eines Boten (§ 120 BGB) Von einem…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat die Bundeswehr als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Erfolg b) Fähigkeit zur Erfolgsabwendung Die h…
I. § 812 I S. 2, 1. Alt BGB 1. Etwas erlangt Unter "etwas" ist jeder vermögenswerte Vorteil zu…
I. Gegenseitiger Vertrag Das Gegenseitigkeits- bzw. synallagmatische Verhältnis steht für das Ver…
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eing…
Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat