Rechtsfolgen- oder Rechtsgrundverweisung in § 254 II 2 BGB?
Überblick
Nach allgemeiner Auffassung bezieht sich § 254 II 2 BGB trotz seiner Stellung im zweiten Absatz nicht nur auf die Verletzung von Schadensabwendungs- und Schadensminderungsobliegenheiten (§ 254 II 1 BGB), sondern auch auf das Mitverschulden bei der Schadensentstehung (§ 254 I BGB). Die Vorschrift ist daher funktional wie ein eigenständiger Absatz zu verstehen.1
Umstritten ist, wie die Verweisung auf § 278 BGB zu verstehen ist. Fraglich ist insbesondere, ob sich der Geschädigte das Verschulden Dritter unabhängig von einer bestehenden Sonderverbindung zurechnen lassen muss oder ob eine solche Zurechnung – entsprechend der Grundstruktur des § 278 BGB – das Bestehen eines Schuldverhältnisses voraussetzt. 2
Entscheidend ist damit, ob § 254 II 2 BGB als Rechtsfolgenverweisung oder Rechtsgrundverweisung einzuordnen ist.
Die Ansichten und ihre Argumente
1. Ansicht - Rechtsfolgenverweisung
Danach handelt es sich bei § 254 II 2 BGB um eine reine Rechtsfolgenverweisung. Das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen wird dem Geschädigten unabhängig davon zugerechnet, ob zwischen ihm und dem Schädiger bereits vor der Schadensentstehung eine Sonderverbindung bestand.3
Argumente für diese Ansicht
Vermeidung von Wertungswidersprüchen im Mitverschuldensrecht
Würde man die Zurechnung von Drittverschulden vom Bestehen einer Sonderverbindung abhängig machen, könnte der Geschädigte sich durch Einschaltung Dritter der eigenen Verantwortlichkeit teilweise entziehen.4
Gedanke der Risikozuweisung in der eigenen Sphäre
Der Geschädigte soll sich das Verhalten von Personen zurechnen lassen müssen, derer er sich zur Wahrung eigener Angelegenheiten bedient. Er darf aus einer arbeitsteiligen Organisation seiner eigenen Sphäre keine Vorteile ziehen.5
2. Ansicht - Rechtsgrundverweisung
Danach ist § 254 II 2 BGB als Rechtsgrundverweisung zu verstehen. Eine Zurechnung des Verschuldens Dritter erfolgt daher nur unter den Voraussetzungen des § 278 BGB, insbesondere also nur bei Bestehen eines Schuldverhältnisses.6
Argumente für diese Ansicht
Systematik des Gesetzes
§ 254 II 2 BGB verweist auf § 278 BGB, dessen Anwendungsbereich gerade an das Bestehen eines Schuldverhältnisses anknüpft. Wenn der ersatzpflichtige Schuldner gem. § 278 BGB für das Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einstehen muss, ist es sinnvoll, eine entsprechende Zurechnung fremden Verhaltens auch für den Geschädigten anzunehmen.7
Gedanke des Gleichbehandlungsgebots von Schädiger und Geschädigtem
Der Gesetzgeber hat sich in § 254 BGB für die prinzipielle Gleichbehandlung von Schädiger und Geschädigtem entschieden.8 Der Schädiger muss sich das Verhalten von Erfüllungsgehilfen nur im Rahmen von Schuldverhältnissen zurechnen lassen. Es wäre systemwidrig, dem Geschädigten eine weitergehende Zurechnung aufzuerlegen.9
Keine eigenständige Tatbestandsvoraussetzungen in § 254 II 2 BGB
Die Norm enthält selbst keine Voraussetzungen für die Zurechnung fremden Verschuldens. Nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen spricht dies für eine Rechtsgrundverweisung.10
- 1. Deranco/Weber, JURA 2021, 145; Erman/Ebert, BGB, § 254 Rn. 71
- 2. MüKo-BGB/Oetker, 10. Aufl. 2025, § 254 Rn. 128.
- 3. MüKo-BGB/Oetker, 10. Aufl. 2025, § 254 Rn. 129.
- 4. MüKo-BGB/Oetker, 10. Aufl. 2025, § 254 Rn. 130.
- 5. MüKo-BGB/Oetker, 10. Aufl. 2025, § 254 Rn. 130.
- 6. MüKo-BGB/Oetker, 10. Aufl. 2025, § 254 Rn. 129.
- 7. BGH NJW 1988, 2667, 2668.
- 8. BeckOGK-BGB/Looschelders, Stand 2025, § 254 Rn. 288.
- 9. Deranco/Weber, JURA 2021, 145-155.
- 10. Deranco/Weber, JURA 2021, 145-155.
Lass dir das Thema Rechtsfolgen- oder Rechtsgrundverweisung in § 254 II 2 BGB? noch mal ausführlich erklären auf Jura Online!
Karrierestart
Wie finde ich das passende Praktikum, die passende Anwaltsstation oder den passenden Nebenjob im Referendariat? Ausgeschrieben Jobs & Karriere Events & Arbeitgeber
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!













