Schema zum Herausgabeanspruch des Erben, § 2018 BGB

I. Anspruchsteller ist Erbe

II. Anspruchsgegner ist Erbschaftsbesitzer

III. Etwas aus Erbschaft erlangt

IV. Aufgrund eines dem Anspruchsgegner in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts

V. Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Grundtatbestand des § 333 I StGB b) Qualifikation des…
I. Zulässigkeit 1. Statthaftigkeit wenn ein Dritter behauptet, dass ihm am Gegenstand der…
I. Schuldverhältnis II. Pflichtverletzung III. Vertretenmüssen, § 280 I 2 BGB Verschulden wird…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Tatbestand (§ 306b I StGB) 1. Objektiver Tatbestand a) Verwirklichung des Grunddelikts Ve…
I. Mietvertrag, § 535 BGB II. Sach- oder Rechtsmangel, § 536 BGB III. Voraussetzungen des § 543 II…
Belastender VA gem. § 49 I VwVfG: I. Voraussetzungen Rechtmäßiger und belastender VA II. Re…
I. Tatbestand von § 823 I BGB 1. Rechtsgutverletzung a) Leben b) Körper, Gesundheit Eine…
Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten