I. Voraussetzungen (haftungsbegründender Tatbestand)
1. Behaupten oder Verbreiten einer unwahren…
Schema zum Nutzungsersatzanspruch gegen den gutgläubigen / unverklagten Besitzer, §§ 993 I HS. 1, 812 ff. BGB
I. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)
Erforderlich ist, dass im Zeitpunkt der Nutzungsziehung eine Vindikationslage iSd. § 985 BGB vorlag (inzident zu prüfen).
II. Besitzer ist gutgläubig und unverklagt
III. Besitzer hat Übermaßfrüchte gezogen
IV. Rechtsfolge: Herausgabe der Nutzungen
Nach den §§ 818 ff. BGB (Rechtsfolgenverweis) sind die gezogenen Übermaßfrüchte herauszugeben.
Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Dabei handelt der Geschäftsführer ein fremdes Geschäft wissentlich als sein eigenes
I.…
I. Anfechtungsgrund
1. Arglistige Täuschung § 123 I 1. Var BGB
Die arglistige Täuschung ist…
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!Weitere Schemata
I. Voraussetzungen („haftungsbegründender Tatbestand“)
1. Tieraufseher durch Vertrag
Derjenige, de…
I. Tatbestand (§ 306a II StGB)
1. Objektiver Tatbestand
a) Täterfremdes Tatobjekt des § 306 I StG…
I. Zulässigkeit
1. Statthaftigkeit
wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Klauselerteilu…
A. Zulässigkeit
I. Zuständigkeit
Art. 100 I GG, § 13 Nr. 11 BVerfGG
II. Vorlageberechtigung…















