Schema zum Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach Vertragsbeendigung gem. §§ 327o II, 327i Nr. 2 Alt. 1 BGB - Digitale Produkte - Gewährleistungsrecht
I. Verbrauchervertrag über digitale Produkte, §§ 310 III, 327 I, II BGB (Anwendungsbereich)
1. Verkäufer = Unternehmer, § 14 BGB
2. Käufer = Verbraucher, § 13 BGB
3. Vorliegen eines digitalen Produkts, § 327b III, IV BGB (auf das Kaufrecht keine Anwendung findet)
Ggf. Abgrenzung zum Kaufrecht nötig!
II. Beendigungsvoraussetzungen, § 327i Nr. 2 Alt. 1 BGB iVm. § 327m I BGB
1. Mangelhaftes digitales Produkt, § 327e BGB
a) Abweichen von subjektiven Anforderungen, § 327e II BGB
b) Abweichen von objektiven Anforderungen, § 327e III BGB
c) Abweichung von den Anforderungen an die Integration, § 327e IV BGB
d) Rechtsmangel, § 327g BGB
2. Zur maßgeblichen Zeit, § 327b BGB
Gem. § 327e I 2 BGB: Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b BGB
Beachte Beweislastumkehr in § 327k BGB
3. Vorliegen eines Vertragsbeendigungsgrundes, § 327m I Nr. 1-6 BGB
4. Kein Ausschluss der Vertragsbeendigung
Unerheblichkeit des Mangels, § 327m II 1 BGB
Ausn.: § 327m II 2 BGB
III. Erklärung der Vertragsbeendigung, §§ 327o I BGB
IV. Kein Fall des § 327 j V, 218 BGB
Wird das Gestaltungsrecht zu spät ausgeübt, wird es gem. § 218 BGB unwirksam!
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