Schema zur Gefahrenabwehrverfügung (NI)

I. Ermächtigungsgrundlage

1. Spezialgesetz

2. Standardmaßnahmen, §§ 12 ff. NPOG

3. Generalklausel, § 11 NPOG

II. Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

1. Zuständige Behörde

a) Sachlich

Grundsatz: §§ 1 I, 97 NPOG

Ausnahme: Eilzuständigkeit der Polizei, § 1 II NPOG

b) Örtlich: Bezirk der Gefahr (§100 I NPOG)

c) Instanziell: Gemeinde § 7 I NPOG

2. Verfahren

Insb. Anhörung, § 28 I VwVfG iVm. § 1 I VwVfG Nds

Ausnahme: § 28 II o. III VwVfG

3. Form

III. Materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

1. Tatbestandsvoraussetzungen der EGL

2. Störereigenschaft des von der Behörde ausgewählten Adressaten

a) Verhaltensstörer, § 6 NPOG

b) Zustandsstörer, § 7 NPOG

c) Nichtverantwortlicher, § 8 NPOG

3. Rechtsfolge: Ermessen, § 5 NPOG

- Prüfungsmaßstab: Ermessensfehler (insb. Verhältnismäßigkeit der ausgewählten Maßnahme, § 4 NPOG)

- Prüfungsebenen: Entschließungsermessen „ob“ u. Auswahlermessen „wie“

Zum Download der Schemata

Alle Schemata aus dem Öff-Recht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Negative Voraussetzungen 1. Keine zwingende Zuständigkeit des LG oder OLG, § 24 I Nr. 1 GVG…
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt aa) Eigene oder fremde bewegliche…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!

Weitere Schemata

[Aufbauhinweis: AGB haben keinen festgelegten Prüfungsstandort. Vielmehr müssen diese immer dort ang…
I. Schuldverhältnis II. Pflichtverletzung: Verletzung einer Nebenpflicht nach § 241 II BGB III. Un…
I. Notstandslage i.S.d. § 904 BGB für einen Dritten 1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut…
I. Tatbestandsmäßigkeit II. Rechtswidrigkeit III. Schuld(immer an die in Betracht kommenden Entsch…
Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten