Direkt zum Inhalt
Logo von iurastudent.de - Das Portal für Jurastudenten
  • Lernen
    • Karteikasten
    • Definitionen
    • Schemata
    • Streitstände
    • Leading Cases
    • Seminararbeiten
    • Kommentare
    • Skript - Strafrecht AT
    • Skript - Strafrecht BT I
    • Skript - Strafrecht BT II
    • Skript - BGB AT
    • Skript - Neues Schuldrecht 01.01.2022
    • Skript - Schuldrecht AT
    • Skript - Schuldrecht BT
    • Skript - Ungerechtfertigte Bereicherung
    • Skript - Deliktsrecht
    • Skript - Sachenrecht
    • Skript - Arbeitsrecht
    • Skript - Patentrecht
    • Skripte für das Referendariat
  • Jura-Weg
    • Das Jurastudium
    • Examen
    • Referendariat
    • Magazin
    • Bücher
  • Karriere
  • Jobs
  • Events
    • Kanzlei-Events
    • Kommentar Förderung
    • Stipendium - Legal Excellence
    • Abenteuer Referendariat
    • Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen
    • Gehaltsverhandlung für Juristen
  • VB-Koffer
  • Shop
  1. Startseite
  2. Strafrecht BT I - Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit
  3. 2. Teil – Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit
  4. § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin))

Hier gelten die allgemeinen Ausführungen zum Fahrlässigkeitsdelikt im AT-Skript.

  • Strafrecht BT I - Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit
    • 1. Teil – Delikte gegen das Leben
      • § 211 StGB – Die einzelnen Mordmerkmale
      • § 216 StGB - Tötung auf Verlangen
        • Rechtfertigungsgrund: Gerechtfertigter Behandlungsabbruch
      • § 221 StGB - Aussetzung
    • 2. Teil – Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit
      • § 223 StGB - Einfache Körperverletzung
      • § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung
      • § 226 StGB - Schwere Körperverletzung
      • § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge
      • § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
      • § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei
      • § 340 StGB - Körperverletzung im Amt
    • 3. Teil – Delikte gegen die persönliche Freiheit
      • § 240 StGB - Nötigung
      • § 239a StGB - Erpresserischer Menschenraub
      • § 239b StGB - Geiselnahme
      • § 241 StGB - Bedrohung
  • ‹ § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge
  • nach oben
  • § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei ›
Finde heraus, was Kliemt Arbeitsrecht Dir als Arbeitgeber zu bieten hat Finde heraus, was Kliemt Arbeitsrecht Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Inhalt

  • 1. Teil – Delikte gegen das Leben
  • 2. Teil – Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit
    • § 223 StGB - Einfache Körperverletzung
    • § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung
    • § 226 StGB - Schwere Körperverletzung
    • § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge
    • § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
    • § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei
    • § 340 StGB - Körperverletzung im Amt
  • 3. Teil – Delikte gegen die persönliche Freiheit
Finde heraus, was ADVANT Beiten Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Über iurastudent.de

iurastudent.de ist das Portal für das Jurastudium und Referendariat, gemacht von Jurastudenten und Referendaren für Jurastudenten und Referendare. Diskutiere mit Kommilitonen und Kollegen, lerne das Wichtigste aus dem BGB, StGB und dem Gebiet des Öffentlichen Rechts mit unseren Lernfunktionen für das Jurastudium, Onlinekommentaren und Definitionsverzeichnissen!

Erfahre mehr über uns Unsere Partner

Wir wollen Dein Jurastudium erleichtern und zeigen Dir wie! >> Mehr dazu


201 Preise

im Wert von über 4.000 Euro
Unser WM-Tippspiel - in unter 20 Sekunden Tipp abgeben und mitmachen!

Tippspiel

Für Unternehmen

Sie möchten Ihr Unternehmen auf iurastudent.de präsentieren, um zielgenau Jurastudenten und Referendare ansprechen zu können oder um die Karriere von Jurastudenten und Referendaren zu fördern? Dann sprechen Sie uns gerne jederzeit an:

info@iurastudent.de

Folge uns auf...

  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzbestimmungen
  • Kontakt

© 2021 iurNetwork GmbH, Osnabrück