Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)) Die Körperverletzung im Amt gem. § 340 StGB hat kaum Klausurrelevanz und sollte doch nicht vergessen werden. Mögliche Täter können Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute o.ä. sein. Outline Strafrecht BT I - Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit1. Teil – Delikte gegen das Leben§ 211 StGB – Die einzelnen Mordmerkmale § 216 StGB - Tötung auf VerlangenRechtfertigungsgrund: Gerechtfertigter Behandlungsabbruch § 221 StGB - Aussetzung 2. Teil – Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit§ 223 StGB - Einfache Körperverletzung § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung § 226 StGB - Schwere Körperverletzung § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei § 340 StGB - Körperverletzung im Amt 3. Teil – Delikte gegen die persönliche Freiheit§ 240 StGB - Nötigung § 239a StGB - Erpresserischer Menschenraub § 239b StGB - Geiselnahme § 241 StGB - Bedrohung ‹ § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei nach oben 3. Teil – Delikte gegen die persönliche Freiheit ›