Abgrenzung mittelbarer Täter und Anstifter

Hey, ich hab eine Frage zur Abgrenzung eines mittelbaren Täters zu einem Anstifter. Der A überredet den B zur Mitwirkung einer Tat und sie fassen gemeinsam einen Tatplan. Dieser sieht aber vor, dass der B die Tat alleine ausführt und der A sich nicht zu erkennen gibt. Nun stellt sich mir die Frage, ob der A sich als Anstifter oder als mittelbarer Täter strafbar gemacht hat. Kann mir wer helfen, wie ich das voneinander abgrenzen kann? Vielen Dank im Voraus Smile



Ich glaube Du hast einen gedanklichen Fehler. Eine Abgrenzung zwischen mittelbarer Täterschaft und Teilnahme wird im nachstehenden Fall ausführlich dargestellt: https://www.iurastudent.de/leadingcase/katzenk-nig-fall-urteil-vom-15-september-1988-bghst-35-347
So wie Du den Sachverhalt jedoch schilderst, liegt die Abgrenzung zwischen Teilnahme und Mittäterschaft. Den Unterschied der Mittäterschaft und der mittelbaren Täterschaft kannst Du Dir am besten anhand der Schemata klarmachen:
Mittäterschafthttps://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-mitt-terschaft-25-ii-stgb
Mittelbare Täterschafthttps://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-mittelbaren-t-terschaft-25-i-2-alt-stgb