Wie wirkt es sich auf die Strafbarkeit des Täters aus, wenn dieser in Unkenntnis der rechtfertigenden Umstände handelt?

Überblick

Damit das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes zur Straflosigkeit des Täters führen kann, muss dieser zumindest in Kenntnis der jeweiligen objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen handeln. Umstritten ist nun aber, wie es sich auswirkt, wenn der Täter in Unkenntnis der rechtfertigenden Umstände handelt.

Die Ansichten und ihre Argumente

1. Ansicht Vollendungslösung

Nach dieser Auffassung ist der Täter aus dem vollendeten Delikt zu bestrafen, wenn er in Unkenntnis der rechtfertigenden Umstände handelt.1

Argumente für diese Ansicht

Nur das übergeordnete Willensziel, den Angriff abzuwehren, lässt die Verletzung des Angreifers als erforderliches Mittel zum rechtmäßig verfolgten Zweck erlaubt erscheinen.2

Im Ergebnis sind die Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes nicht vollständig gegeben. 3

Mithin wurde der gesetzliche Tatbestand auch rechtswidrig erfüllt, sodass – das Vorliegen der entsprechenden Schuld unterstellt – nur die Bestrafung aus dem vollendeten Delikt in Betracht kommt.

2. Ansicht - Versuchslösung.

Nach dieser Auffassung ist der Täter im Ergebnis wegen Versuchs zu bestrafen.4

Argumente für diese Ansicht

Die Situation, in der der Täter ohne Kenntnis der rechtfertigenden Umstände handelt, entspricht derjenigen des Versuchs.

Zurückzuführen ist dieses Argument auf den Sinn und Zweck des subjektiven Rechtfertigungselements. Dieses dient vorrangig der Kompensation desjenigen Handlungsunwertes, der durch die Verwirklichung des Tatbestandes entstanden ist. Demgegenüber sollen die objektiven Rechtfertigungselemente den entsprechenden tatbestandlichen Erfolgsunwert ausgleichen. Handelt der Täter nun aber in Unkenntnis der rechtfertigenden Situation, bleibt allein der Handlungsunwert übrig, der seinerseits dem Versuchsunrecht entspricht, sprich: der Vorsatz, einen anderen verletzen zu wollen, bleibt bestehen. 5

  • 1. BGHSt 2, 111 (114); Heinrich, AT, 7. Auflage 2022, Rn. 392.
  • 2. Heinrich, AT, 7. Auflage 2022, Rn. 392.
  • 3. Heinrich, AT, 7. Auflage 2022, Rn. 387, 392.
  • 4. Fischer, StGB, 71. Auflage 2024, § 32 Rn. 27; Rengier, AT, 15. Auflage 2023, § 17 Rn. 18; BGHSt 38, 144 (155 f.); NK/Kindhäuser, StGB, 5. Auflage 2017, § 32 Rn. 149.
  • 5. Rengier, AT, 15. Auflage 2023, § 17 Rn. 18; NK/Kindhäuser, StGB, 5. Auflage 2017, § 32 Rn. 149.

Lass dir das Thema Wie wirkt es sich auf die Strafbarkeit des Täters aus, wenn dieser in Unkenntnis der rechtfertigenden Umstände handelt? noch mal ausführlich erklären auf Jura Online!


Zurück zu allen Streitständen


Karrierestart

Wie finde ich das passende Praktikum, die passende Anwaltsstation oder den passenden Nebenjob im Referendariat? Ausgeschrieben Jobs & Karriere Events & Arbeitgeber

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Finde heraus, was Dir die Juracon zu bieten hat
Das könnte Dich auch interessieren
Überblick Der Nötigungsnotstand beschreibt Fallkonstellationen, in denen ein Dritter mittels eine…
Überblick Ist für die Begründetheit des Rechtsbehelfs der § 50 VwVfG Anwendungsvoraussetzung für…
Überblick Sobald der Staat nicht mehr in seiner Funktion als Staat handelt, sondern sich in den pri…
Was hat Kliemt Arbeitsrecht als Arbeitgeber zu bieten