Kann sich aus prozessualen Aussagepflichten einer Privatperson eine Garantenpflicht zur Strafverfolgung ergeben?
Überblick
Umstritten ist, ob eine Privatperson, die zur Zeugenaussage verpflichtet ist, Garantenpflichten in Bezug auf die Strafverfolgung treffen, sodass ein Unterlassen der Aussage nach §§ 258, 13 StGB strafbar wäre.
Die Auffassungen und ihre Argumente
1. Ansicht - Aussagepflichtige Privatpersonen treffen keine Garantenpflichten.1
Argumente für diese Ansicht
Die Aussagepflicht ist Ausprägung einer Bürgerpflicht und nicht der Strafverfolgungspflicht
Die Aussagepflicht und die Strafverfolgungspflicht, also die Verantwortung dafür, dass ein anderer dem Strafgesetz entsprechend wegen einer rechtswidrigen Tat sanktioniert wird, sind wesensmäßig verschieden. Eine Garantenpflicht zugunsten der Strafrechtspflege kann aus der Aussagepflicht nicht legitimiert werden. Zeugen und Sachverständige sind nicht in den Dienst der Strafverfolgung gestellt.2
§ 70 StPO regelt die Sanktionen für eine zu Unrecht verweigerte Zeugenaussage abschließend3
Aufgrund der abschließenden Regelung des § 70 StPO, ist ein Rückgriff auf §§ 258, 13 StGB nicht geboten.
2. Ansicht - Aussagepflichtige Privatpersonen sind Garanten, sodass eine Strafbarkeit nach §§ 258, 13 StGB in Betracht kommt.4
Argumente für diese Ansicht
Aussagepflicht nicht nur allgemeine staatsbürgerliche Pflicht
Bei der Aussagepflicht handelt es sich vielmehr um eine Pflicht, die die Privatperson wegen ihres für die Aufklärung der Straftat notwendigen Wissens trifft. Dies zeigt vor allem ihre Ausprägung in der StPO, so z.B. §§ 48 I, 161a I 1 StPO.5
Aus § 70 StPO ergibt sich keine entgegenstehende Sperrwirkung
Die in § 70 StPO vorgesehenen Rechtsfolgen beziehen sich auf die Zukunft. Die Garantenstellung knüpft allerdings an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten an.6
- 1. Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis/Mückenberger, Wirtschaftsstrafrecht, § 258 Rn. 15.
- 2. Reichling/Döring, StraFo 2011, 82;MüKo/Cramer/Pascal, StGB, § 258, Rn. 22, Aufl. 2.; Rengier, BT I, § 21, Rn. 15, Aufl. 17.
- 3. Reichling/Döring, StraFo 2011, 82; Rengier, BT I, § 21, Rn. 15, Aufl. 17.; Eisele BT II, Rn. 1116, Aufl. 2.
- 4. LK/Walter, StGB, 13. Auflage 2023, § 258 Rn. 104; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Auflage 2019, § 13 Rn. 17.
- 5. Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Auflage 2019, § 13 Rn. 17.
- 6. Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Auflage 2019, § 13 Rn. 17; LG Ravensburg NStZ-RR 08, 177 (179).
Lass dir das Thema Kann sich aus prozessualen Aussagepflichten einer Privatperson eine Garantenpflicht zur Strafverfolgung ergeben? noch mal ausführlich erklären auf Jura Online!
Karrierestart
Wie finde ich das passende Praktikum, die passende Anwaltsstation oder den passenden Nebenjob im Referendariat? Ausgeschrieben Jobs & Karriere Events & Arbeitgeber
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!













